Da bei dieser BAM-Nummer davon ausgegangen wird, dass der Stoff sich whrend der Befrderung verflssigt, darf er unter diesen Umstnden nicht in IBC befrdert werden (siehe auch Unterabschnitt 4.1.3.4 des IMDG-Codes). 

Sofern der Stoff whrend der Befrderung nicht schmilzt, ist eine Befrderung in IBC jedoch zulssig (siehe hierzu die entsprechende BAM-Nummer mit der Ergnzung "fest").